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Anlagen & Broker

Ausländische Wertschriften in der Zürcher Steuererklärung deklarieren: das DA-1 (2025)

Ausländische Aktien und ETFs in der Zürcher Steuererklärung: 15% US-Steuer mit dem DA-1 zurückfordern, die Freigrenze von CHF 100 und das R-US 164.

Von PaperTax TeamSteuerjahr 20257 minZuletzt geprüft

Auf dieser Seite · 11 Abschnitte

Das Wichtigste in Kürze

  • US-Dividenden werden standardmässig mit 30% besteuert. Mit hinterlegtem W-8BEN gilt der Vertragssatz von 15% – genau der Betrag, den Sie in der Schweiz zurückfordern.
  • Zurückgefordert wird mit dem DA-1, allerdings erst, wenn Ihre insgesamt nicht anrechenbare ausländische Steuer CHF 100 übersteigt, und nur, wenn Sie die Dividenden brutto deklariert haben.
  • Schweizer Dividenden deklarieren Sie trotzdem, um die 35% VerrechnungssteuerVerrechnungssteuerVerrechnungssteuerFRimpôt anticipéITimposta preventivaEine Steuer von 35 %, die auf Schweizer Dividenden und Zinsen einbehalten wird. Sie ist eine Vorauszahlung, kein Kostenpunkt: Deklarieren Sie den Ertrag in Ihrer Steuererklärung und Sie erhalten den vollen Betrag zurück.Where you see itAuf Kontoauszügen von Schweizer Banken und Brokern, neben jeder Dividenden- oder Zinszahlung.Open in the glossary → zurückzufordern. Deklarieren Sie sie nicht, verfällt die Rückerstattung.
  • R-US 164 gilt nur für US-Wertschriften, die über eine Schweizer Bank mit Qualified-Intermediary-Status gehalten werden. Bei einem gewöhnlichen IBKR-Konto bleibt es leer.

Zuerst die Daten herausholen: Unser Broker-Steuerauszug-Konverter wandelt einen Export von IBKR, DEGIRO, Schwab oder Swissquote in den eCH-0196-Steuerauszug um, den Zürich akzeptiert.

Regeln des Kantons Zürich und des Bundes, Steuerjahr 2025. Andere Kantone weichen ab.

Einzeln auflisten oder ein Gesamtbetrag

Die Praxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Manche Steuerämter akzeptieren einen Gesamtbetrag mit beigelegtem Auszug, andere verlangen jede Position einzeln.

In Zürich listen Sie jede Position einzeln auf. Das WertschriftenverzeichnisWertschriftenverzeichnisWertschriftenverzeichnisFRétat des titresITelenco dei titoliDie Aufstellung all Ihrer Wertschriften und Bankkonten, mit den Werten per Jahresende und dem jeweils erzielten Ertrag. Hier fordern Sie auch die 35 % Verrechnungssteuer zurück.Where you see itEin Hauptabschnitt der Steuererklärung selbst, in ZHprivateTax.Open in the glossary → ist auf eine Zeile pro Position ausgelegt, und ein Pauschalbetrag gibt der Veranlagungsbehörde nichts, was sie prüfen könnte.

Es gibt auch einen inhaltlichen Grund:

Ein Gesamtbetrag unterschlägt bei thesaurierenden ETFs Einkommen. Ein thesaurierender Fonds reinvestiert seine Erträge, statt sie auszuschütten, sodass kein Geld auf Ihrem Konto landet. Das Bundesrecht besteuert ihn trotzdem, und zwar in dem Moment, in dem der Ertrag dem Wiederanlagekonto gutgeschrieben wird. Die Zahl stammt aus der KurslisteKurslisteKursliste (ICTax)FRliste des cours (ICTax)ITlistino dei corsi (ICTax)Die Jahresendbewertungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung für Wertschriften, veröffentlicht auf ictax.admin.ch. Bei thesaurierenden Fonds ist dies die einzige Stelle, an der der massgebende Ertrag ausgewiesen wird.Where you see itPro Wertschrift nachzuschlagen, wenn der Wert nicht auf Ihrem Kontoauszug steht.Open in the glossary → der ESTV (auf www.ictax.admin.ch), nie aus Ihrem Broker-Auszug. Deklarieren Sie nur den Positionswert, haben Sie unbemerkt steuerbares Einkommen ausgelassen.

Bei ausschüttenden Fonds stellt sich dieses Problem nicht: Die Dividende erscheint auf Ihrem Konto und in Ihrem Export.

Wenn ICTax für Ihren Fonds noch keine Zahl führt. Die Liste füllt sich im Lauf des Jahres, und ein neuerer oder kleinerer Fonds kann beim Einreichen noch fehlen. Beantragen Sie entweder bei Ihrem Gemeindesteueramt eine Fristverlängerung und prüfen Sie später erneut, oder ermitteln Sie die Zahl selbst aus dem Jahresbericht des Fonds (reinvestierter Ertrag pro Anteil × gehaltene Anteile) und vermerken Sie in der Erklärung, dass ICTax für diese ISIN keine Zahl auswies. Lassen Sie das Feld nicht leer: Ein Positionswert ohne zugehörigen Ertrag ist genau das, was die Veranlagungsbehörde nachfragen wird.

VT, VOO und VTI deklarieren

VT, VOO und VTI sind in den USA domiziliert, und massgebend ist der Sitz des Fonds, nicht die Länder, in denen seine Unternehmen tätig sind. VT hält Aktien aus aller Welt, doch die USA behandeln seine Ausschüttungen trotzdem als Erträge aus US-Quelle. Der Weg ist bei allen drei derselbe: W-8BEN hinterlegt → 15% einbehalten → Rückforderung über das DA-1.

In einer IBKR-Flex Query stehen die Zahlung und die Steuer beide unter Cash Transactions, als Dividends-Zeile und Withholding Tax-Zeile zum gleichen Symbol und Zahlungsdatum. Ordnen Sie sie einander zu und dividieren Sie: Rund 15% bedeutet, dass Ihr W-8BEN wirkt.

Sehen Sie 30%, liegt meist kein gültiges W-8BEN vor. Klären Sie das mit IBKR für künftige Dividenden. Für das vergangene Jahr ist der Teil über 15% bei den USA zurückforderbar, nicht über das DA-1 – ein Fall für eine Fachperson.

Eintrag im Wertschriftenverzeichnis. Das Zürcher Wertschriftenverzeichnis (Formular 340) hat zwei Abschnitte: A für Positionen, bei denen die Verrechnungssteuer von 35% abgezogen wurde, B für jene ohne Abzug. Abschnitt B nennt „ausländische Wertschriften aller Art", US-Positionen gehören also dorthin. Jede Zeile verlangt die Valoren-Nr. (Schweizer Wertschriftennummer), Menge, Bezeichnung, Währung, allfälligen Kauf oder Verkauf, den Steuerwert per 31. Dezember und den Bruttoertrag.

Reichen Sie das DA-1 mit Ihrer Steuererklärung ein. Es ist ein Ergänzungsblatt: Listen Sie die US-Positionen darauf erneut auf, mit der einbehaltenen Steuer, und die Summen fliessen in die Zeile Übertrag ab Formular DA-1 zurück.

Wie fordern Sie die 15% mit einem DA-1 zurück?

Zwei unterschiedliche Steuern werden umgangssprachlich beide „Quellensteuer" genannt. Sie funktionieren unterschiedlich. Nie deklarierte Schweizer Verrechnungssteuer verfällt, ein Versehen lässt sich aber noch korrigieren, solange die Veranlagung nicht rechtskräftig ist.

Verrechnungssteuer Ausländische Quellensteuer
Satz 35% 15% auf US-Dividenden mit hinterlegtem W-8BEN (30% ohne)
Erhoben von der Schweiz, auf Schweizer Dividenden und Zinsen dem Quellenstaat, auf seine eigenen Dividenden
So bekommen Sie sie zurück Einkommen im Wertschriftenverzeichnis deklarieren Ein DA-1 mit der Steuererklärung einreichen
Mindestbetrag für die Rückforderung Keiner Die nicht anrechenbare ausländische Steuer muss insgesamt CHF 100 übersteigen
Frist 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres 3 Jahre ab Ende der Steuerperiode
Sie erhalten zurück Alles Bis zur Höhe der Schweizer Steuer auf demselben Einkommen

Das DA-1 reichen Sie mit Ihrer kantonalen Steuererklärung ein als Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Ältere Beiträge nennen es pauschale Steueranrechnung: dasselbe Formular, umbenannt bei der Neufassung der Verordnung im Jahr 2020.

Drei Regeln entscheiden, ob Sie etwas zurückbekommen:

  • Brutto deklarieren, nicht netto. Deklarieren Sie das Einkommen vollständig. Tragen Sie die Dividende nach Abzug der US-Steuer ein, ist der Anspruch weg.
  • Die Anrechnung ist auf die Schweizer Steuer auf diesem Einkommen begrenzt (Maximalbetrag), und zwei Dinge verkleinern sie, bevor diese Grenze berechnet wird. Die ausländischen Erträge werden zuerst um Schuldzinsen, andere Aufwendungen und steuerwirksame Abzüge gekürzt (SR 672.201 Art. 11 Abs. 1) — eine Hypothek senkt also die Anrechnung. Und der Höchstbetrag darf die Summe Ihrer Schweizer Einkommenssteuern im Fälligkeitsjahr nie übersteigen (SR 672.201 Art. 9 Abs. 5): Ohne Schweizer Steuer, mit der er sich verrechnen lässt, gibt es keine Anrechnung — keine Barauszahlung. Was bestehen bleibt, wird mit Ihrer Steuerrechnung verrechnet oder ausbezahlt.
  • Bei CHF 100 oder weniger wird keine Anrechnung gewährt. Stattdessen können Sie beantragen, auf dem Einkommen nach Abzug der ausländischen Steuer besteuert zu werden (Nettobesteuerung).

R-US 164, und warum es bei IBKR meist keine Rolle spielt

Dasselbe Formular hat einen zweiten Abschnitt für einen zusätzlichen Steuerrückbehalt USA. Er wird in der Schweiz von einer Zahlstelle mit Qualified-Intermediary-Status einbehalten, meist einer Schweizer Bank. Die Freigrenze von CHF 100 gilt hier nicht, ebenso wenig die Begrenzung auf die geschuldete Schweizer Steuer. Zürich lehnt ihn für jede Position ohne beigelegten Bankauszug ab – ihn bei einem gewöhnlichen Konto bei einem ausländischen Broker geltend zu machen, ist ein häufiger Grund, warum ein DA-1-Antrag zurückgewiesen wird.

Wo Ihre US-Dividendensteuer einbehalten wurdeGleiche Dividende, andere Depotstelle, andere Felder. Ihr Jahresendauszug sagt meist, ob Ihre Depotstelle ein QI ist.
Gehalten bei IBKR — kein Schweizer QI
  • USD 1'000 Dividende, W-8BEN hinterlegt
  • USD 150 in den USA einbehalten
  • Die 150 im ordentlichen DA-1-Abschnitt zurückfordern
  • R-US 164 leer lassen
Gehalten bei einer Schweizer QI-Bank
  • USD 1'000 Dividende, W-8BEN hinterlegt
  • USD 150 in den USA einbehalten, und weitere USD 150 in der Schweiz zurückbehalten
  • Die ersten 150 im ordentlichen Abschnitt zurückfordern
  • Die zweiten 150 vollständig über R-US 164 zurückfordern

Wohin mit Krypto?

Krypto gehört in dieselbe Erklärung wie Ihre Wertschriften: der Bestand zum Wert per 31. Dezember, Verkäufe in der Regel steuerfreier privater Kapitalgewinn, Staking und Airdrops bei Erhalt als Einkommen besteuert. Die Sätze und das Problem des Wallet-Nachweises finden Sie unter Krypto in Ihrer Schweizer Steuererklärung.

Mitarbeiteraktien sind beim Vesting Lohn und werden deshalb besteuert, bevor sie in dieses Verzeichnis gelangen: RSUs, Optionen und ESPP.

Eintragen in ZHprivateTax

Der eCH-0196-Steuerauszug einer Schweizer Bank ist ein PDF mit eingebettetem Barcode: Legen Sie ihn ab, und die Felder füllen sich von selbst. IBKR stellt keinen solchen aus, und der Barcode fasst nur eine begrenzte Datenmenge, sodass eine lange Positionsliste allenfalls nicht hineinpasst. Nutzen Sie nach Möglichkeit einen strukturierten Dateiimport, wo die App einen anbietet.

Wenn ZHprivateTax eine Wertschrift nicht findet

Die App gleicht Wertschriften mit der Online-Kursliste ab, und eine ausländische Position ist unter dem Ihnen vorliegenden Kennzeichen nicht immer darin enthalten. Schalten Sie die Online-Suche aus und erfassen Sie die Position manuell. Die Option befindet sich neben dem Suchfeld. Geben Sie Kennzeichen, Menge und Wert aus www.ictax.admin.ch oder Ihrem Broker-Auszug ein.

Wohin mit den DA-1-Belegen

Legen Sie sie unter Weitere Belege für Wertschriften bei, nicht als separaten DA-1-Upload. Seit der Steuerperiode 2022 will Zürich das DA-1 und seine Belege nicht mehr separat auf Papier eingereicht: Das Formular und alle seine Auszüge werden mit der Erklärung eingereicht.

Dieser Bereich hat ein Upload-Limit, angegeben mit zehn Seiten, prüfen Sie das also vor dem Zusammenstellen. Ein Jahr an IBKR-Dividendenbestätigungen plus ein zweiter Broker kann das überschreiten. Legen Sie einen konsolidierten Jahresendauszug statt einer Bestätigung pro Zahlung bei, oder senden Sie den Rest unter Angabe Ihrer Referenznummer an das Gemeindesteueramt. Fragen Sie beim Amt nach, statt Seiten wegzulassen.

US-Personen: die PFIC-Warnung

Wer die US-Staatsbürgerschaft oder eine Green Card hat, versteuert in den USA das weltweite Einkommen, unabhängig vom Wohnort – dazu kommen die Meldepflichten FBAR und FATCA. Zwei Punkte:

  • Nicht-US-Fonds können PFICs sein (passive foreign investment companies), die punitiv besteuert und aufwendig gemeldet werden müssen. Deshalb wird US-Personen zu Fonds mit Sitz in den USA geraten, und deshalb ist eine Schweizer Säule 3a heikel: Die 3a investiert genau über solche Fonds.
  • Die US-Meldepflichten kommen zur Schweizer Behandlung hinzu. Steuerfreie private Kapitalgewinne und das DA-1 sind reine Schweizer Regeln.

Dies ist keine US-Steuerberatung: Ziehen Sie eine Fachperson für grenzüberschreitende Fragen bei, auch für die Säule 3a.

Häufige Fehler

  • Ein DA-1 für CHF 100 oder weniger einreichen. Beantragen Sie stattdessen die Nettobesteuerung.
  • Die Dividende netto nach US-Steuer eintragen. Die Verrechnung lässt den Anspruch entfallen.
  • Kein W-8BEN. Die USA behalten 30% ein, und der zusätzliche Teil ist hier nicht zurückforderbar.
  • Schweizer Dividenden weglassen, weil sie bei einem ausländischen Broker liegen. Die Verrechnungssteuer von 35% wird nur zurückerstattet, wenn Sie das Einkommen deklarieren.
  • R-US 164 für ein IBKR-Konto ausfüllen. Es ist nur für Schweizer Qualified Intermediaries.
  • Kryptogewinne als Einkommen deklarieren. Deklariert wird der Bestand, zum Wert per 31. Dezember.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein DA-1 einzureichen?

Drei Jahre ab Ende der Steuerperiode, in der die Dividenden fällig wurden, also Ende 2028 für 2025. Die Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer hat ihre eigene Dreijahresfrist, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres.

Kann ich eine IBKR-Datei in ZHprivateTax importieren?

Nicht direkt. Die App importiert den mit Barcode versehenen eCH-0196-Steuerauszug einer Schweizer Bank, den IBKR nicht ausstellt. Wandeln Sie entweder Ihre Flex Query in einen solchen um, oder erfassen Sie die Positionen von Hand.

Wie PaperTax hilft

Laden Sie Ihre Dokumente hoch, PaperTax liest sie und führt Sie danach Dokument für Dokument durch Ihre eigene kantonale Steuer-App. Es sagt Ihnen, was Sie wo eintragen, auf Deutsch. Es reicht die Erklärung nicht für Sie ein. So funktioniert's.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Die Schweizer Steuerregeln unterscheiden sich nach Kanton und persönlicher Situation und ändern sich. PaperTax hilft Ihnen, Ihre eigene amtliche kantonale Steuererklärung auszufüllen. PaperTax reicht sie nicht für Sie ein. Für eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung wenden Sie sich an eine qualifizierte Schweizer Steuerfachperson oder Ihr kantonales Steueramt. Bei US-Staatsbürgerschaft oder Green Card: US-Vorschriften (FATCA/PFIC) können die allgemeinen Hinweise hier ausser Kraft setzen, ziehen Sie deshalb eine Fachperson bei.

Sources

Jede Zahl in diesem Ratgeber wird mit diesen Quellen abgeglichen. Jeder Link führt zum Dokument selbst, nicht zu einer Startseite oder zur Zusammenfassung einer Drittperson.

  1. Kanton Zürich — Wertschriftenverzeichnis 2025 (Formular 340, Wertschriften- und Guthabenverzeichnis): Abschnitte A und B, sowie die Zeile Übertrag ab Formular DA-1zh.ch
  2. Kanton Zürich — Wegleitung zu den Formularen DA-1, DA-2 und DA-3, Steuerperiode 2025: Bruttodeklaration, die CHF-100-Regel, die Dreijahresfrist und der zusätzliche US-Steuerrückbehalt — zh.ch
  3. ESTV — Formular DA-1, Steuerperiode 2025 (605.040.03d), Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuernestv.admin.ch
  4. Verordnung über die pauschale Steueranrechnung, SR 672.201 — Art. 7 (CHF 100), Art. 8 Abs. 2 (der Höchstbetrag), Art. 9 Abs. 5 (der Höchstbetrag darf die Summe Ihrer Schweizer Einkommenssteuern im Fälligkeitsjahr nicht übersteigen), Art. 11 Abs. 1 (die ausländischen Erträge werden vor der Berechnung des Höchstbetrags um Schuldzinsen, andere Aufwendungen und steuerwirksame Abzüge gekürzt), Art. 14 Abs. 2 (drei Jahre), Art. 19 (ausbezahlt oder verrechnet) — fedlex.admin.ch
  5. ESTV — Merkblatt DA-M; §3 verlangt die Bruttodeklaration, §4 regelt die Ausschlüsse und die Nettobesteuerung als Rückfalloption — estv.admin.ch
  6. Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–USA, Art. 10 Abs. 2 Bst. b — der 15%-Dividendensatz, ausdrücklich angewendet auf eine US Regulated Investment Company (Text des Abkommens des US-Finanzministeriums/der IRS) — irs.gov
  7. ESTV — Merkblatt S-02.142: der zusätzliche US-Steuerrückbehalt über Schweizer Qualified Intermediaries, 15% der Bruttodividende, wenn 85% des Bruttobetrags ausbezahlt werden — estv.admin.ch
  8. VStG Art. 13 (der Satz von 35%), Art. 23 (Verwirkung bei Nichtdeklaration) und Art. 32 (Dreijahresfrist für die Rückerstattung) — fedlex.admin.ch
  9. ESTV — Kreisschreiben Nr. 25, Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger: Ausgeschüttete und thesaurierte Fondserträge sind steuerbar, und die massgebenden Zahlen werden in der Kursliste publiziert — estv.admin.ch
  10. ESTV — Kurslisten (ICTax), wo Ertrags- und Steuerwerte je Wertschrift nachgeschlagen werden — estv.admin.ch
  11. ESTV — Kryptowährungen: Arbeitspapier Kryptowährungenestv.admin.ch
  12. IRS — Formular W-8BEN, Bescheinigung des ausländischen Status für den Steuerabzug — irs.gov

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