- Tragen Sie chiffre 11 (Nettolohn) aus dem Lohnausweis ein. Die Sozialversicherungsbeiträge sind von diesem Betrag bereits abgezogen. Ziehen Sie diese nicht nochmals ab.
- Prüfen Sie, ob die Anstellungsdauer das ganze Jahr umfasst. Die Steuersoftware verwendet den Zeitraum zur Berechnung des Jahreseinkommens.