Wie auf dem Formular gedruckt · Kantonale Terminologie (ZH Quellensteuerkorrektur; GE/VD rectification de l'impôt à la source). Die Bundestexte sprechen von der Neuberechnung der Quellensteuer (KS 45 Ziff. 11). DBG Art. 89a Abs. 4 trägt die Regel «keine zusätzlichen Abzüge», nicht den Namen
FRrectification de l'impôt à la sourceITcorrezione dell'imposizione alla fonte
Ein Gesuch um Korrektur der Grundlagen, auf denen Ihr Arbeitgeber die Quellensteuer erhoben hat: ein falscher Tarifcode, ein falscher Bruttolohn oder eine Steuerpflicht, die nie bestanden hat. Damit lassen sich keine Abzüge geltend machen; dafür braucht es eine NOV, innert derselben Frist.
Wo Sie es sehenBeim kantonalen Steueramt bis zum 31. März zu beantragen.
Warum es wichtig istAbzüge lassen sich auf diesem Weg nicht geltend machen: das Gesetz gewährt nachträglich keine zusätzlichen Abzüge, und die Frist für die NOV ist dieselbe, der 31. März.
Nicht zu verwechseln mitNachträgliche ordentliche Veranlagung (Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV))
Quellensteuer Schweiz: sollten Sie eine Steuererklärung einreichen? (2025) · Tarifkorrektur oder vollständige NOV: was gilt für Sie? →