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Krypto in Ihrer Schweizer Steuererklärung (2025)
Wie Krypto in der Schweiz besteuert wird: Vermögenssteuer per 31. Dezember, steuerfreie Gewinne, Staking und Airdrops als Einkommen und der Wallet-Nachweis.
Von PaperTax TeamSteuerjahr 20256 minZuletzt geprüft
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Das Wichtigste in Kürze
- Was Sie halten, ist Vermögen. Deklarieren Sie Ihren Bestand per 31. Dezember zum Jahresendwert in Schweizer Franken, wie bei einem Bankkonto.
- Verkaufen ist normalerweise steuerfrei. Wenn Sie Ihr eigenes Privatvermögen verwalten, ist ein Gewinn aus einem Verkauf ein steuerfreier privater Kapitalgewinn. Ein Verlust ist nicht abzugsfähig.
- Staking, Mining und Airdrops sind Einkommen zum Wert bei Zufluss, und dieselben Token sind am Jahresende Vermögen.
- Nehmen Sie den ESTVESTVDie Eidgenössische SteuerverwaltungFRAFCEidgenössische Steuerverwaltung: die Steuerbehörde des Bundes. Sie veröffentlicht die Formulare, Merkblätter und Kurslisten, mit denen die Kantone und Ihre Steuersoftware arbeiten. Veranlagt werden Sie aber nicht von ihr, sondern von Ihrem Kanton.Wo Sie es sehenAls Herausgeberin auf Bundesformularen, Merkblättern und der Kursliste genannt.Im Glossar öffnen →-Jahresendkurs auf
ictax.admin.ch, wenn Ihr Coin dort steht, sonst den Jahresendschlusskurs der Plattform, und bleiben Sie jedes Jahr bei derselben Quelle. - Fünf Kriterien halten Sie privat vermögensverwaltend (ESTV-Kreisschreiben Nr. 36). Eines zu verfehlen macht Sie nicht gewerbsmässig, nimmt Ihnen aber den Schutz.
Halten, Verkaufen und Verdienen werden unterschiedlich besteuert
Fast jede steuerliche Frage rund um Krypto in der Schweiz klärt sich, sobald man diese drei Fälle auseinanderhält.
| Was passiert ist | Besteuert als | Wann |
|---|---|---|
| Sie halten Coins | Vermögen (Vermögenssteuer) | Bestand per 31. Dezember, jedes Jahr |
| Sie haben mit Gewinn verkauft | Normalerweise nicht besteuert, als privater Kapitalgewinn | entfällt |
| Sie haben mit Verlust verkauft | Nicht abzugsfähig | entfällt |
| Sie haben Staking- oder Mining-Erträge erzielt | Einkommen | Im Jahr des Erhalts, zum Wert bei Zufluss |
| Sie haben einen Airdrop erhalten | Einkommen | Ebenso |
| Sie haben mit Krypto bezahlt | Normalerweise nicht besteuert | entfällt |
Eine einzige Unterscheidung ist für die meiste Verwirrung verantwortlich. Ein Kursanstieg eines Coins, den Sie bereits halten, ist steuerfrei. Neue Token, die in Ihrem Wallet eintreffen, sind Einkommen. Beides lässt Ihren Bestand grösser werden, aber nur Zweiteres ist Einkommen. Im Arbeitspapier des Bundes gelten Staking-Erträge und Airdrops als Einkommen aus beweglichem Vermögen (DBGDBGDas Bundesgesetz über die direkte BundessteuerFRLIFDBundesgesetz über die direkte Bundessteuer: das Gesetz, das die direkte Bundessteuer für die ganze Schweiz regelt. Fast jede in einem Ratgeber zitierte Bundesregel stammt daraus, weshalb die Abkürzung so oft neben einer Artikelnummer steht.Wo Sie es sehenIn Zitaten als DBG Art. 33 oder ähnlich. Französische und italienische Quellen nennen dasselbe Gesetz LIFD.Im Glossar öffnen → Art. 20 Abs. 1), bewertet im Zeitpunkt des Zuflusses; Mining-Erträge gelten als Einkommen nach DBG Art. 16 Abs. 1.
Welchen Wert verwenden Sie?
Den Jahresendwert in Schweizer Franken. Wo Sie ihn finden, hängt vom Coin ab. Die Quelle ist eidgenössisch, die Antwort ist also unabhängig vom Kanton dieselbe; Zürich wiederholt sie in der eigenen WegleitungWegleitungFRinstructionsITistruzioniDer kantonale Leitfaden zum Ausfüllen der Steuererklärung, jedes Steuerjahr neu veröffentlicht. Massgebend und in Zürich ausschliesslich auf Deutsch.Wo Sie es sehenVeröffentlicht auf zh.ch zusammen mit den Formularen des jeweiligen Jahres.Im Glossar öffnen → zur SteuererklärungSteuererklärungFRdéclaration d'impôtITdichiarazione d'impostaDie Erklärung selbst: die gesamte Anzahl Formulare, die Sie für ein Steuerjahr ausfüllen und einreichen. Das, was Ihnen der Kanton zusendet, und das, was seine Software ausfüllt.Wo Sie es sehenDer Titel des Schreibens, das der Kanton verschickt, und der Name der kantonalen Steuersoftware.Im Glossar öffnen → 2025.
- Gängige Coins. Die ESTV veröffentlicht auf
ictax.admin.cheinen Jahresendkurs für Bitcoin und andere weit verbreitete Kryptowährungen. Der offizielle Wert ist derjenige, den das Steueramt erwartet. Die Liste wird im Laufe des Jahres laufend ergänzt: Steht Ihr Coin beim Ausfüllen noch nicht darin, verwenden Sie den Plattformkurs unten und geben Sie an, welche Quelle Sie genutzt haben, statt zu warten. - Andere Coins. Verwenden Sie den Jahresendschlusskurs der meistgenutzten Handelsplattform für diese Währung. Notieren Sie sich Plattform und Zeitstempel.
- Ein Coin ohne feststellbaren Kurs. Das Arbeitspapier des Bundes sieht vor, den ursprünglichen Kaufpreis, umgerechnet in Schweizer Franken, zu deklarieren.
Zürich nennt auch den erforderlichen Nachweis: einen Auszug Ihres Wallets (Kontoauszug der digitalen Brieftasche), der die Position am Ende der Steuerperiode zeigt.
Verwenden Sie jedes Jahr dieselbe Quelle und dieselbe Methode. Wer die Handelsplattform von Jahr zu Jahr wechselt, um einen niedrigeren Wert zu erhalten, provoziert damit Rückfragen des Steueramts.
Wann Trading als gewerbsmässig gilt
Private Kapitalgewinne sind steuerfrei, es sei denn, Ihre Tätigkeit gilt als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel. In diesem Fall werden Ihre Gewinne zu steuerbarem Einkommen, und Sozialversicherungsbeiträge können folgen.
- Der Bestand per 31. Dezember, als Vermögen
- Staking-Erträge, als Einkommen bei Zufluss
- Mining-Einkommen
- Airdrops, zu ihrem Wert bei Zufluss
- Verkauf mit Gewinn, als Privatanleger
- Kauf, Halten oder Übertragen zwischen eigenen Wallets
- Ein nicht realisierter Gewinn, unabhängig von der Höhe
- Ein Verlust, der ebenfalls nicht abzugsfähig ist
Das ändert sich, wenn das Steueramt Sie als gewerbsmässig handelnde Person einstuft. Häufiges kurzfristiges Trading, besonders mit geliehenem Geld, führt dazu.
Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV legt fünf Kriterien fest, und das Arbeitspapier zu Kryptowährungen wendet dieselben analog auf Zahlungs-Token an. Sie gelten als privat vermögensverwaltend, wenn alle fünf gleichzeitig erfüllt sind:
- Sie haben das Verkaufte mindestens 6 Monate gehalten.
- Ihre Käufe und Verkäufe im Jahr belaufen sich insgesamt auf höchstens das 5-Fache Ihrer Wertschriften- und Barbestände zu Beginn der Periode.
- Ihre realisierten Gewinne liegen unter 50 % Ihres Nettoeinkommens.
- Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert, oder ihr steuerbarer Ertrag übersteigt die entsprechenden Schuldzinsen.
- Allfällige Derivate dienen nur zur Absicherung bereits gehaltener Positionen.
Das Nichterfüllen eines Kriteriums macht Sie nicht automatisch zu einer gewerbsmässig handelnden Person. Es bedeutet, dass dieser Schutz nicht mehr greift und das Steueramt Ihre Situation als Ganzes beurteilt. Die Grenze ist nicht scharf gezogen, und die zusätzliche Steuer kann erheblich sein. Wer häufig handelt, sollte sich an das kantonale Steueramt oder eine Fachperson wenden, statt von einer Befreiung auszugehen.
Den Bestand eines selbstverwahrten Wallets nachweisen
Kein Tool erledigt das für Sie. Eine Schweizer Bank stellt einen Steuerauszug aus; eine Hardware-Wallet nicht. Bewahren Sie pro Wallet und pro Handelsplattform Folgendes auf:
- Den Bestand per 31. Dezember für jeden Coin, auf einem Wallet-Auszug.
- Den verwendeten Wert, die Quelle und den Zeitstempel.
- Die Transaktionshistorie des Jahres.
- Daten und Werte der erhaltenen Token aus Staking, Mining oder Airdrops, da diese bei Zufluss als Einkommen gelten.
Krypto-Steuersoftware erstellt keinen Schweizer Steuerauszug. Koinly, Blockpit und ähnliche Tools gleichen Transaktionen ab und erstellen einen Gewinn- oder Bewertungsbericht, der für Ihre eigenen Unterlagen nützlich ist. Keines dieser Tools stellt einen Schweizer eCH-0196-Auszug aus, und ihre Export-Integrationen zielen auf deutsche Steuersoftware statt auf Schweizer kantonale Tools. Die Jahresendwerte tragen Sie weiterhin selbst in Ihre Steuererklärung ein.
Häufige Fragen
Zahle ich in der Schweiz Steuern auf Krypto-Gewinne?
Normalerweise nicht. Wenn Sie Ihr eigenes Privatvermögen verwalten, ist ein Gewinn aus dem Verkauf von Krypto ein steuerfreier privater Kapitalgewinn, dieselbe Behandlung wie bei Aktien. VermögenssteuerVermögenssteuerFRimpôt sur la fortuneITimposta sulla sostanzaEine jährliche kantonale Steuer auf Ihr Reinvermögen per 31. Dezember. Die Schweiz besteuert Vermögen, obwohl private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei sind.Wo Sie es sehenBerechnet aus den Totalen Ihres Wertschriftenverzeichnisses.Im Glossar öffnen → zahlen Sie jedoch auf den Bestand, den Sie per 31. Dezember halten. Die Ausnahme ist ein Handelsvolumen, das als gewerbsmässig gilt.
Sind Staking-Erträge steuerbar?
Ja, als Einkommen aus beweglichem Vermögen im Jahr des Erhalts, bewertet zum Marktpreis bei Zufluss. Das kommt zusätzlich zur Vermögenssteuer auf den daraus entstehenden Bestand hinzu, sodass dieselben Token an zwei Stellen erscheinen: als Einkommen beim Zufluss und als Vermögen am Jahresende.
Sources
Die folgenden Quellen belegen die Steuerzahlen und Regeln in diesem Ratgeber. Über die Links können Sie die Originalangaben und deren Geltungsbereich prüfen.
- ESTV — Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs (Arbeitspapier Kryptowährungen), 14. Dezember 2021: Vermögenssteuer zum Marktwert am Ende der Steuerperiode, Kaufpreis als Ersatzwert, Mining, Staking und Airdrops als Einkommen, keine VerrechnungssteuerVerrechnungssteuerFRimpôt anticipéITimposta preventivaEine Steuer von 35 % auf bestimmte Schweizer Kapitalerträge, darunter Dividenden und steuerbare Zinsen. In der Schweiz wohnhafte Personen können sie grundsätzlich zurückfordern, wenn sie Vermögen und Erträge korrekt deklarieren und die Rückerstattungsvoraussetzungen erfüllen.Wo Sie es sehenAuf Kontoauszügen von Schweizer Banken und Brokern, neben jeder Dividenden- oder Zinszahlung.Im Glossar öffnen → — estv.admin.ch
- ESTV — ICTax, die eidgenössische KurslisteKurslisteKursliste (ICTax)FRliste des cours (ICTax)ITlistino dei corsi (ICTax)Die Jahresendbewertungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung für Wertschriften, veröffentlicht auf ictax.admin.ch. Bei thesaurierenden Fonds ist dies die einzige Stelle, an der der massgebende Ertrag ausgewiesen wird.Wo Sie es sehenPro Wertschrift nachzuschlagen, wenn der Wert nicht auf Ihrem Kontoauszug steht.Im Glossar öffnen → mit den Steuerwerten zum Jahresende — ictax.admin.ch
- ESTV — Kreisschreiben Nr. 36, Gewerbsmässiger WertschriftenhandelGewerbsmässiger WertschriftenhandelFRcommerce professionnel de titresITcommercio professionale di titoliDie Umqualifizierung vom privaten Anleger zum gewerbsmässigen Händler, wodurch Ihre Kapitalgewinne zu steuerbarem Einkommen werden und zusätzlich Sozialabgaben anfallen. Ausgelöst durch das Handelsmuster, nicht durch eine bewusste Entscheidung.Wo Sie es sehenNie auf einem Formular; es ist ein Entscheid, den das Steueramt über Sie fällt.Im Glossar öffnen →, 27. Juli 2012, Abschnitt 3: die fünf kumulativen Safe-Harbor-Kriterien — estv.admin.ch
- Kanton Zürich — Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Erläuterungen zum Wertschriften- und Guthabenverzeichnis: ESTV-Jahresendkurs für gängige Coins, meistgenutzte Plattform für die übrigen, Wallet-Auszug als Nachweis — zh.ch
- StHGStHGDas SteuerharmonisierungsgesetzFRLHIDITLAIDSteuerharmonisierungsgesetz: das Gesetz, das allen 26 Kantonen vorgibt, welche Steuern sie erheben müssen und wie die Regeln ausgestaltet sein müssen. Es setzt den Rahmen; die Tarife und viele Abzugsgrenzen legt jeder Kanton innerhalb dieses Rahmens weiterhin selbst fest.Wo Sie es sehenIn Zitaten als StHG Art. 13 oder ähnlich, meist neben dem DBG-Artikel, der denselben Punkt auf Bundesebene regelt.Im Glossar öffnen → (SR 642.14) Art. 13, 14 und 17 — Vermögenssteuer auf dem gesamten Reinvermögen, bewertet zum Marktwert, gemessen am Ende der Steuerperiode — fedlex.admin.ch
- DBG (SR 642.11) Art. 16 Abs. 3 (private Kapitalgewinne sind steuerfrei), Art. 20 Abs. 1 (Einkommen aus beweglichem Vermögen), Art. 152 Abs. 1 (10 Jahre für die Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens) — fedlex.admin.ch
- SIFSIFDas Staatssekretariat für internationale FinanzfragenFRSFIStaatssekretariat für internationale Finanzfragen: die Bundesstelle, die für die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz und für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit anderen Staaten zuständig ist.Wo Sie es sehenAls Quelle dafür genannt, welches Doppelbesteuerungsabkommen für ein bestimmtes Land gilt.Im Glossar öffnen → — automatischer Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte: Die gesetzliche Grundlage gilt 2026 noch nicht und kann frühestens per 1. Januar 2027 umgesetzt werden — sif.admin.ch
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Die Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel hängt von Ihrer gesamten Situation ab. PaperTax hilft Ihnen, Ihre eigene offizielle kantonale Steuererklärung auszufüllen. PaperTax reicht sie nicht für Sie ein. Für eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung wenden Sie sich an eine qualifizierte Schweizer Steuerfachperson oder an Ihr kantonales Steueramt.