Sarnen · Hauptort, 386%
CHF 11’329
Bund CHF 1’705 · Kanton CHF 4’399 · Gemeinde und Personalsteuer CHF 5’225
Kanton Obwalden · Steuerperiode 2025
Was Obwalden auf Ihrem Lohn verlangt, was jede seiner 7 Gemeinden kostet und wo seine Höchstbeträge vom Bundesrecht abweichen.
Der Kanton erhebt seine Steuer, dann wendet jede Gemeinde ihren eigenen Steuerfuss auf dieselbe Grundlage an. Die Beträge stammen aus dem Steuerrechner 2025 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Sarnen · Hauptort, 386%
CHF 11’329
Bund CHF 1’705 · Kanton CHF 4’399 · Gemeinde und Personalsteuer CHF 5’225
Lungern · höchster Steuerfuss, 525%
CHF 13’210
Bund CHF 1’705 · Kanton CHF 4’399 · Gemeinde und Personalsteuer CHF 7’106 · CHF 1’881 mehr als in Sarnen
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Jeder Punkt ist eine Gemeinde. Sarnen ist hervorgehoben.
Am tiefsten: Sarnen 386%Am höchsten: Lungern 525%
Steuerbeträge: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerperiode 2025, abgerufen am 2026-09-16. Eine erwerbstätige Person, 35 Jahre, Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, ohne Vermögen und ohne Kirchensteuer, mit den Standardabzügen des Rechners.
Die Beträge für Sarnen und Lungern stammen direkt aus dem Rechner. Alle übrigen Gemeinden sind aus der einfachen Steuer des Hauptorts und dem Steuerfuss der Gemeinde hochgerechnet; wo wir es geprüft haben, lag das innerhalb von CHF 40 des Rechners.
Gemeindesteuerfüsse: Eidgenössische Steuerverwaltung, Steuerperiode 2025. Grenzen: swisstopo.
Ihre Steuererklärung wird zweimal veranlagt, einmal für die Kantonssteuer und einmal für die Bundessteuer. Derselbe Beleg kann auf der einen Seite mehr wert sein als auf der anderen.
Versicherungsprämien, alleinstehend
Ohne Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a: CHF 2’550
Zuzüglich CHF 700 pro Kind (Bund CHF 700)
Versicherungsprämien, Ehepaar
Ohne Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a auf beiden Seiten: CHF 4’950
Zuzüglich CHF 700 pro Kind (Bund CHF 700)
Kinderdrittbetreuung
Pro Kind unter 14 Jahren. Verpflegung und Unterkunft zählen nicht.
Fahrkosten
Zweitverdienerabzug
Die Beträge oben setzen voraus, dass Sie in eine Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlen.
Abzugsgrenzen: Kanton Obwalden: Steuergesetz (GDB 641.4, Stand 1.1.2025) Art. 35 Abs. 1 Bst. g; Dienstanleitung DA 10/2025 Ziff. 3.2 (1.5-fach) und DA 13/2001 (Prämienverbilligung). gdb.ow.ch
Abzugsgrenzen: Kanton Obwalden: Steuergesetz Art. 35 Abs. 1 Bst. l; Wegleitung zur Steuererklärung 2025, S.10; Dienstanleitung DA 18/2025. www.ow.ch
Abzugsgrenzen: Kanton Obwalden: Wegleitung zur Steuererklärung 2025, S.13 (Fahrkosten, Kantons- und Gemeindesteuern); Steuergesetz Art. 28 Abs. 1 Bst. a. www.ow.ch
Abzugsgrenzen: Kanton Obwalden: Wegleitung zur Steuererklärung 2025, S.12 (Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten); Steuergesetz Art. 35 Abs. 2. www.ow.ch
Frist: Kanton Obwalden: Wegleitung zur Steuererklärung 2025, S.3 (Frist) und S.4 (Fristerstreckungsgesuche); efristen.ow.ch. Geprüft am 2026-09-20
Laden Sie Ihre Dokumente einmal hoch. PaperTax wendet die Höchstbeträge von Obwalden an und sagt Ihnen, was Sie in jedes Feld von eTax OW eintragen. Einreichen tun Sie selbst.