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Kanton Bern · Steuerperiode 2025

Ihre Steuererklärung Bern, 2025

Was Bern auf Ihrem Lohn verlangt, was jede seiner 335 Gemeinden kostet und wo seine Höchstbeträge vom Bundesrecht abweichen.

Steuer-App
TaxMe-Online
Frist
15. März 2026Gesuch vor Ablauf des Termins stellen: online gratis bis 15. Juli, CHF 20 bis 15. September und CHF 40 bis zum letzten Termin, der dieses Jahr der 30. November 2026 ist (schriftlich oder telefonisch: CHF 20, 40 und 60).
Gemeinden
335Gemeindesteuerfüsse von 89 % bis 220 %

Ihre Gemeinde verändert die Rechnung stärker als gedacht

Der Kanton erhebt seine Steuer, dann wendet jede Gemeinde ihren eigenen Steuerfuss auf dieselbe Grundlage an. Die Beträge stammen aus dem Steuerrechner 2025 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Zivilstand
Kinder
Bruttolohn

Bern · Hauptort, 154%

CHF 16’379

Bund CHF 1’705 · Kanton CHF 9’669 · Gemeinde und Personalsteuer CHF 5’005

Deisswil bei Münchenbuchsee · tiefster Steuerfuss, 89%

CHF 14’267

Bund CHF 1’705 · Kanton CHF 9’669 · Gemeinde und Personalsteuer CHF 2’893 · CHF 2’112 weniger als in Bern

Schelten · höchster Steuerfuss, 220%

CHF 18’524

Bund CHF 1’705 · Kanton CHF 9’669 · Gemeinde und Personalsteuer CHF 7’150 · CHF 2’145 mehr als in Bern

  • Bund
  • Kanton
  • Gemeinde und Personalsteuer
Geschätzte Einkommenssteuer in jeder Gemeinde

Fahren Sie über eine Gemeinde oder tippen Sie darauf.

Tippen Sie auf eine Gemeinde, um ihren Betrag zu sehen.

Alle 335 Gemeinden nach Steuerfuss

Jeder Punkt ist eine Gemeinde. Bern ist hervorgehoben.

100%125%150%175%200%Bern 154%

Am tiefsten: Deisswil bei Münchenbuchsee 89%Am höchsten: Schelten 220%

Steuerbeträge: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerperiode 2025, abgerufen am 2026-09-16. Eine erwerbstätige Person, 35 Jahre, Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, ohne Vermögen und ohne Kirchensteuer, mit den Standardabzügen des Rechners.

Die Beträge für Bern, Deisswil bei Münchenbuchsee und Schelten stammen direkt aus dem Rechner. Alle übrigen Gemeinden sind aus der einfachen Steuer des Hauptorts und dem Steuerfuss der Gemeinde hochgerechnet; wo wir es geprüft haben, lag das innerhalb von CHF 40 des Rechners.

Gemeindesteuerfüsse: Eidgenössische Steuerverwaltung, Steuerperiode 2025. Grenzen: swisstopo.

Wo Bern vom Bundesbetrag abweicht

Ihre Steuererklärung wird zweimal veranlagt, einmal für die Kantonssteuer und einmal für die Bundessteuer. Derselbe Beleg kann auf der einen Seite mehr wert sein als auf der anderen.

  • Versicherungsprämien, alleinstehend

    BernCHF 2’450
    BundCHF 1’800

    Ohne Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a: CHF 3’600

    Zuzüglich CHF 700 pro Kind (Bund CHF 700)

    Bern: höher
  • Versicherungsprämien, Ehepaar

    BernCHF 4’900
    BundCHF 3’700

    Ohne Beiträge an Pensionskasse oder Säule 3a auf beiden Seiten: CHF 7’200

    Zuzüglich CHF 700 pro Kind (Bund CHF 700)

    Bern: höher
  • Kinderdrittbetreuung

    BernCHF 16’000
    BundCHF 25’800

    Pro Kind unter 14 Jahren. Verpflegung und Unterkunft zählen nicht.

    Bern: tiefer
  • Fahrkosten

    BernCHF 7’000
    BundCHF 3’300
    Bern: höher
  • Zweitverdienerabzug

    Bernbis CHF 9’500
    Bundbis CHF 14’100

    Bern lässt 2 % des gesamten Erwerbseinkommens beider Ehegatten zu, höchstens bis zu diesem Betrag.

    Bern: tiefer

Die Beträge oben setzen voraus, dass Sie in eine Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlen.

Mit Pensionskasse oder Säule 3a gewährt Bern diesen Betrag pauschal, unabhängig von Ihren Prämien.

Abzugsgrenzen: Kanton Bern, Steuerverwaltung: TaxInfo 'Versicherungsabzug' (Steuerjahr 2025) and 'Abzüge 2025 auf einen Blick', Ziffer 4.2; statute Art. 38 Abs. 1 lit. g StG. www.taxinfo.sv.fin.be.ch

Abzugsgrenzen: Kanton Bern, Steuerverwaltung: Wegleitung Natürliche Personen 2025, Seite 14 (Kinderdrittbetreuungskosten) and TaxInfo 'Kinderdrittbetreuungskosten'; Art. 38 Abs. 1 lit. l StG. www.wegleitung.sv.fin.be.ch

Abzugsgrenzen: Kanton Bern, Steuerverwaltung: Wegleitung Natürliche Personen 2025, Seite 175 (Berufskosten, Fahrkosten); Art. 31 Abs. 1 lit. a StG. www.wegleitung.sv.fin.be.ch

Abzugsgrenzen: Kanton Bern, Steuerverwaltung: TaxInfo 'Zweiverdienerabzug' (Art. 38 Abs. 2 lit. a StG) and Wegleitung Natürliche Personen 2025, Seite 13. www.taxinfo.sv.fin.be.ch

Frist: Kanton Bern, Steuerverwaltung: Wegleitung Natürliche Personen 2025, Seite 6 (Einreichefrist); 'Frist als Privatperson verlängern' (fee table, 15 November maximum, Betriebsunterbruch box); 'Geplanter Betriebsunterbruch'. Geprüft am 2026-09-20

Lassen Sie die Höchstbeträge von Bern automatisch anwenden

Laden Sie Ihre Dokumente einmal hoch. PaperTax wendet die Höchstbeträge von Bern an und sagt Ihnen, was Sie in jedes Feld von TaxMe-Online eintragen. Einreichen tun Sie selbst.